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   BSG, 13.02.1975 - 3 RK 11/73   

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https://dejure.org/1975,3124
BSG, 13.02.1975 - 3 RK 11/73 (https://dejure.org/1975,3124)
BSG, Entscheidung vom 13.02.1975 - 3 RK 11/73 (https://dejure.org/1975,3124)
BSG, Entscheidung vom 13. Februar 1975 - 3 RK 11/73 (https://dejure.org/1975,3124)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer erteilten Prozessvollmacht - Recht der Selbstverwaltung auf dem Gebiet der Sozialversicherung - Reichweite der Entscheidungsbefugnis eines Geschäftsführers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 39, 159
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 04.12.1958 - 3 RK 7/58
    Auszug aus BSG, 13.02.1975 - 3 RK 11/73
    Das Gesetz stellt in §§ 349 ff RVO Normen auf, die die Krankenkasse bei der Beschäftigung von Angestellten zu beachten und deren Einhaltung das VA als zuständige Aufsichtsbehörde des klagenden Landes im Wege der Rechtskontrolle (BSG 8, 291, 294) zu überwachen hat.

    Die Krankenkassen erhalten durch das Recht, eine DO aufzustellen, die Befugnis, wichtige Personalfragen in Autonomie selbst zu bestimmen (vgl. BSG 8, 291, 295), wozu u. a. auch die Stelleneingruppierung des Geschäftsführers gehört (BSG, Urteil vom 16. Dezember 1970 - 3 RK 24/70 - in KVRS 5800/20; vgl. auch Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 8. März 1968 - 3 AZR 83/67 - in KVRS 5800/16).

  • BSG, 28.02.1967 - 3 RK 15/67

    Schuldhafte Verletzung der Pflichten der Einzugsstelle von

    Auszug aus BSG, 13.02.1975 - 3 RK 11/73
    Diese Aufgabe gehört nicht zu den laufenden Verwaltungsgeschäften des Versicherungsträgers i. S. des § 15 Abs. 4 Satz 1 SVwG; es handelt sich dabei vielmehr um eine grundsätzliche Frage der Verwaltung des Versicherungsträgers (vgl. hierzu Urteil des erkennenden Senats vom 28. Februar 1967 - 3 RK 15/63 - in BSG 26, 129, 130).
  • BAG, 08.03.1968 - 3 AZR 83/67

    Dienstordnungs-Angestellte - Krankenkasse - Landesbeamte - Regelbeförderung -

    Auszug aus BSG, 13.02.1975 - 3 RK 11/73
    Die Krankenkassen erhalten durch das Recht, eine DO aufzustellen, die Befugnis, wichtige Personalfragen in Autonomie selbst zu bestimmen (vgl. BSG 8, 291, 295), wozu u. a. auch die Stelleneingruppierung des Geschäftsführers gehört (BSG, Urteil vom 16. Dezember 1970 - 3 RK 24/70 - in KVRS 5800/20; vgl. auch Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 8. März 1968 - 3 AZR 83/67 - in KVRS 5800/16).
  • BSG, 16.12.1970 - 3 RK 24/70
    Auszug aus BSG, 13.02.1975 - 3 RK 11/73
    Die Krankenkassen erhalten durch das Recht, eine DO aufzustellen, die Befugnis, wichtige Personalfragen in Autonomie selbst zu bestimmen (vgl. BSG 8, 291, 295), wozu u. a. auch die Stelleneingruppierung des Geschäftsführers gehört (BSG, Urteil vom 16. Dezember 1970 - 3 RK 24/70 - in KVRS 5800/20; vgl. auch Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 8. März 1968 - 3 AZR 83/67 - in KVRS 5800/16).
  • BSG, 08.08.1990 - 1 RR 6/88

    Pauschalierte Dienstaufwandsentschädigung für einen dienstordnungsmäßig

    Die Regelung, ob und ggf in welcher Höhe dem dienstordnungsmäßig angestellten Geschäftsführer (vgl dazu BSGE 39, 159, 160 ff = SozR 2200 § 351 Nr. 1 S 2 ff) einer Krankenkasse eine pauschalierte Dienstaufwandsentschädigung gewährt wird, ist in der DO der Kasse zu treffen und bedarf damit der Zustimmung der Vertreterversammlung (§ 346 Abs. 2 Nr. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) aF; für die Zeit ab 1. Januar 1989 vgl § 355 Abs. 2 Satz 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) idF des Art. 5 Nr. 7 GRG).
  • BAG, 05.09.1986 - 7 AZR 193/85

    Kündigungsschutz - Personalratsmitglied - Personalrat - Dienstordnung -

    Das geschieht dadurch, daß sie die Rechtsstellung ihrer Angestellten durch die Dienstordnung derjenigen der Beamten weitgehend angleichen (BSGE 39, 159, 161 = AP Nr. 33 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte; BAG Urteil vom 26. Mai 1966 - 2 AZR 339/65 - AP Nr. 23 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte; vgl. hierzu auch BAG Urteil vom 6. November 1985 -4 AZR 107/84 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BSG, 15.06.1983 - 9b/8 RU 46/81

    Überschreitung der Rahmenkompetenz - Zuordnung von Dienstposten -

    Da die Dienststellung und insbesondere die Vergütungen der DO-Angestellten sich weitestgehend nach Beamtenrecht richten und da der Geschäftsführer ein öffentliches Amt wahrnimmt (BSGE 39, 159, 161 = SozR 2200 § 351 Nr. 1), sind die ihn betreffenden Rahmenvorschriften (Art. 75 GG), was die Beschränkung der Gestaltungsfreiheit des Versicherungsträgers - über das Landesrecht - angeht, im Lichte der Gesetzgebungskompetenz zu interpretieren, die dem Bund im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung (Art. 74a GG) für die Rechtsverhältnisse der in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehenden Personen zusteht.
  • BGH, 23.11.1976 - VI ZR 255/75

    Anforderungen an die Auslegung eines Dienstvertrages - Grundlage für ein

    Ob gegenüber diesem Ausgangspunkt die Erwägungen des Bundessozialgerichts ins Feld geführt werden können, nach denen der Geschäftsführer einer Krankenkasse im Blick auf das Wesen seines Amtes und die Ausgestaltung durch das Selbstverwaltungsgesetz dienstordnungsmäßig anzustellen ist (Urt. v. 13. Februar 1975 - 3 RK 11/73 = AP Nr. 33 zu § 611 Dienstordnungsangestellte), so daß die LKK den Kläger in diesem Amt als Tarifangestellten nicht führen konnte, und inwieweit demgegenüber der Umstand ins Gewicht zu fallen hat, daß der Kläger nach der Anlage der personellen Organisation dann einziger Angestellter der LKK und dies im " Nebenamt " gewesen wäre, kann offenbleiben.
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